Glossar

Das Glossar bezieht sich gleichermaßen auf die medizinische und pflegerische Versorgung.

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Tele-Ärztin / Tele-Arzt

Beschreibt Ärztinnen und Ärzte, die ihre medizinischen Leistungen auch mittels moderner Kommunikationsmittel wie (Video-)Telefonie oder Chat erbringen.

Telekonsil

Bezeichnet die Besprechung von Diagnosen, Therapien etc. zwischen verschiedenen Behandelnden mittels moderner Kommunikationsmittel wie (Video-)Telefonie oder Chat.

Telematik

Der Begriff ´Telematik´ setzt sich aus den Wörtern ´Telekommunikation´ und ´Informatik´ zusammen und bezeichnet die Vernetzung unterschiedlicher IT-Systeme und die Verknüpfung der darin enthaltenen Informationen.

Telematikinfrastruktur (TI)

Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung alle Akteure des Gesundheitswesens und ermöglicht den sicheren Austausch von Informationen. Die Einführung der unterschiedlichen Anwendungen innerhalb der TI und der dazugehörige Zeitplan ist u. a. im E-Health-Gesetz geregelt. Wichtige Funktionen sind unter anderem der Abgleich der Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte, das Notfalldatenmanagement und der elektronische Medikationsplan.

Telemedizin

Die Telemedizin ist ein Teilgebiet der Telematik und beschreibt die Überbrückung einer räumlichen und / oder zeitlichen Distanz zwischen verschiedenen Behandelnden oder zwischen den Behandelnden und ihren Patientinnen und Patienten. Zum Einsatz kommen dabei moderne Kommunikationsmittel wie (Video-)Telefonie oder Chat.

Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz ist am 11. Mai 2019 in Kraft getreten und hat zum Ziel, Patientinnen und Patienten schneller Arzttermine zu vermitteln und die Versorgung insgesamt zu verbessern. Dies soll unter anderem erreicht werden, indem die Terminservicestellen ausgebaut und täglich 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche (24/7) über die Notfallnummer 116117 für die ambulante Versorgung und Notfälle zur Verfügung stehen werden. Darüber hinaus werden die Sprechstundenzeiten der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte verbindlich erweitert und die Krankenkassen verpflichtet, die elektronische Patientenakte bis spätestens 1. Januar 2021 allen Versicherten anzubieten. Weitere Informationen zum TSVG erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.

Translation

Der Prozess der Translation beschäftigt sich mit der Übersetzung bzw. Überführung von Erkenntnissen aus der Grundlagenforschung in den medizinischen Alltag. Dies kann auch digitale Neuerungen betreffen, die zunächst in Modellprojekten erprobt und später in die reguläre Versorgung übernommen werden.

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