Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (kurz: E-Health-Gesetz) trat am 1. Januar 2016 in Kraft und soll den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen fördern. Das Ziel ist die Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit in der gesundheitlichen Versorgung. Ein wichtiger Bestandteil des E-Health-Gesetzes ist die Vernetzung der verschiedenen professionellen Akteure innerhalb der Telematikinfrastruktur.
Glossar
Das Glossar bezieht sich gleichermaßen auf die medizinische und pflegerische Versorgung.
eArztbrief
Siehe Arztbrief, elektronischer.
eAU
eGK
eHBA
eHealth
Unter eHealth (teilweise auch ´E-Health`) versteht man den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen. Klassische Beispiele für eHealth sind die elektronische Patientenakte und die Digitale Sprechstunde.
Elektronische Signatur
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist eine elektronische Unterschrift, die einerseits belegt, dass ein Dokument nach dem Signieren inhaltlich nicht mehr verändert worden ist und andererseits die Identität der Urheberin oder des Urhebers belegt. Relevant ist die QES im Gesundheitswesen beispielsweise bei der Erstellung und dem Versand eines elektronischen Arztbriefes. Zur Erstellung der elektronischen Signatur benötigen die Ärztinnen und Ärzte einen elektronischen Heilberufsausweis, der über die jeweiligen Kammern beantragt werden kann.
ePA
Siehe Patientenakte, elektronische.
eRezept
Siehe Rezept, elektronisches.