Glossar

Das Glossar bezieht sich gleichermaßen auf die medizinische und pflegerische Versorgung.

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gematik

Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) entstand im Jahr 2005 und hat den gesetzlichen Auftrag, die Einführung, den Betrieb und die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur, der elektronischen Gesundheitskarte und weiterer Anwendungen für die Kommunikation zwischen den Leistungserbringenden voranzutreiben. Die Träger der gematik sind das Bundesministerium für Gesundheit und die Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens wie die Gesetzlichen Krankenversicherungn und die Bundesärztekammer.

Gesundheits-App

Gesundheits-Apps sind mobile Anwendungen, die vom Hersteller als reines Wellness- bzw. Lifestyleprodukt (z.B. Fitness-Tracker), als Produkt für die Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsunterstützung im privaten Umfeld oder zur Unterstützung der medizinischen Versorgung entwickelt worden sind. Beschränken sich die Funktionen der App auf Speicherung von Gesundheitsdaten, Archivierung, Kommunikation oder einfache Suche, unterliegt das Produkt nicht dem Medizinprodukterecht. Beispiele sind Apps, die beim Abnehmen helfen oder zum Sport motivieren sollen. Häufig gibt es noch keine belastbaren Daten zum Nutzen-Risiko-Profil solcher Apps. Kann eine Software für Gesundheitsdaten allerdings erkennen, alarmieren, berechnen, messen, steuern oder überwachen, handelt es sich um ein Medizinprodukt.

Gesundheitsdaten

Gesundheitsdaten sind personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen. Neben den Personenstammdaten können das unter anderem Angaben zur Krankengeschichte, Laborergebnisse, Röntgenbilder oder Notfalldaten sein. Gesundheitsdaten enthalten besonders sensible Informationen und sind daher besonders schutzbedürftig. Der Schutz dieser Daten ist in der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung, im Bundesdatenschutz- und Landesdatenschutzgesetz sowie in bereichsspezifischen Gesetzen wie den Sozialgesetzbüchern geregelt.

Gesundheitskarte, elektronische

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist die Versichertenkarte für gesetzlich Krankenversicherte und dient als Berechtigungsnachweis, um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können. Schrittweise werden weitere Anwendungen der eGK freigeschaltet – die aktuellen Versichertenstammdaten, die Notfalldaten mit bedeutsamen Vorerkrankungen oder Allergien und der Medikationsplan zur Vermeidung von unerwünschten Wechselwirkungen.

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