Die elektronische Patientenakte (ePA) umfasst alle Patientendaten (z. B. Diagnosen, Röntgenbilder, Medikamentenverschreibungen etc.) und soll den gesetzlich Versicherten von den Krankenkassen ab dem 1. Januar 2021 verpflichtend zur Verfügung gestellt werden. Der große Vorteil der ePA ist die Tatsache, dass alle Behandelnden gleichermaßen Zugriff auf die unterschiedlichen Daten in Echtzeit erhalten können. Dadurch können beispielsweise Doppeluntersuchungen vermieden werden und etwaige Verschreibungen anderer Ärztinnen und Ärzte in die Therapieempfehlung einbezogen werden. Die ePA soll den Patientinnen und Patienten auch die Möglichkeit bieten, den Blick auf bestimmte Daten einschränken zu lassen. So kann z. B. dem Zahnarzt der Zugriff auf die von der Urologin hinterlegten Daten verwehrt werden. Die Nutzung der ePA erfolgt für die Versicherten freiwillig.