Gesetzlich Versicherte erhalten durch das Notfalldatenmanagement die Möglichkeit, notfallrelevante Informationen (Diagnosen, Medikation etc.) auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte speichern zu lassen. Diese können im Ernstfall von den Behandelnden abgerufen werden.
Glossar
Das Glossar bezieht sich gleichermaßen auf die medizinische und pflegerische Versorgung.
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