Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz ist am 11. Mai 2019 in Kraft getreten und hat zum Ziel, Patientinnen und Patienten schneller Arzttermine zu vermitteln und die Versorgung insgesamt zu verbessern. Dies soll unter anderem erreicht werden, indem die Terminservicestellen ausgebaut und täglich 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche (24/7) über die Notfallnummer 116117 für die ambulante Versorgung und Notfälle zur Verfügung stehen werden. Darüber hinaus werden die Sprechstundenzeiten der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte verbindlich erweitert und die Krankenkassen verpflichtet, die elektronische Patientenakte bis spätestens 1. Januar 2021 allen Versicherten anzubieten. Weitere Informationen zum TSVG erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.