Glossar

Das Glossar bezieht sich gleichermaßen auf die medizinische und pflegerische Versorgung.

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Patientenakte, elektronische (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA) umfasst alle Patientendaten (z. B. Diagnosen, Röntgenbilder, Medikamentenverschreibungen etc.) und soll den gesetzlich Versicherten von den Krankenkassen ab dem 1. Januar 2021 verpflichtend zur Verfügung gestellt werden. Der große Vorteil der ePA ist die Tatsache, dass alle Behandelnden gleichermaßen Zugriff auf die unterschiedlichen Daten in Echtzeit erhalten können. Dadurch können beispielsweise Doppeluntersuchungen vermieden werden und etwaige Verschreibungen anderer Ärztinnen und Ärzte in die Therapieempfehlung einbezogen werden. Die ePA soll den Patientinnen und Patienten auch die Möglichkeit bieten, den Blick auf bestimmte Daten einschränken zu lassen. So kann z. B. dem Zahnarzt der Zugriff auf die von der Urologin hinterlegten Daten verwehrt werden. Die Nutzung der ePA erfolgt für die Versicherten freiwillig.

Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)

Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) regelt einzelne Anwendungen der Telematikinfrastruktur und soll helfen, sensible Gesundheitsdaten optimal zu schützen. Patientinnen und Patienten erhalten ab 2021 Anspruch darauf, dass Ärztinnen und Ärzte die ePA, die Krankenkassen ihnen dann anbieten müssen, mit Daten befüllen. Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Die Versicherten entscheiden, welche Daten in der ePA gespeichert oder wieder gelöscht werden. Sie entscheiden auch, wer auf die ePA zugreifen darf. Ab 2022 bekommen Versicherte darüber hinaus die Möglichkeit, über ihr Smartphone oder Tablet für jedes in der ePA gespeicherte Dokument einzeln zu bestimmen, wer darauf Zugriff erhält. Ab 2023 können Versicherte die in der ePA abgelegten Daten freiwillig und datenschutzkonform der medizinischen Forschung zur Verfügung stellen. Für das E-Rezept, das ab spätestens 2022 eingeführt wird, soll es laut PDSG eine App geben, mit der sich das Rezept direkt auf dem Smartphone anzeigen lässt. Die Patientin oder der Patient kann es dann in einer Apotheke ihrer bzw. seiner Wahl einlösen.

Personalisierte Medizin

Personalisierte Medizin ist die optimale Behandlungsstrategie für die jeweilige Person zum richtigen Zeitpunkt. Individuelle Faktoren wie Umwelteinflüsse oder genetische Faktoren werden in Diagnose und Behandlung einbezogen. Die Digitalisierung ermöglicht die Auswertung großer Datensätze und ist somit wichtiger Treiber für die Entwicklung der personalisierten Medizin. Es besteht die Hoffnung, dass viele Patientinnen und Patienten in Zukunft von einer zielgenaueren Therapie profitieren können.

Praxisausweis, elektronischer

Der Praxis- oder Institutionsausweis (teilweise auch Betriebsstättenausweis) dient der Authentifizierung einer Betriebsstätte (Praxis, Klinik oder Apotheke) innerhalb der Telematikinfrastruktur. Er ermöglicht neben der Identifizierung als berechtigte Teilnehmerin / berechtigter Teilnehmer die Online-Verbindung zur Telematikinfrastruktur mittels Konnektor, den Zugriff auf das Versichertenstammdatenmanagement und die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten Daten.

Praxisverwaltungssystem (PVS)

Das Praxisverwaltungssystem (PVS) ist eine Software, die niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten bei der Dokumentation und Organisation der Praxis digital unterstützt. Das PVS stellt das Gegenstück zum Krankenhausinformationssystem dar.

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