Medizinprodukte sind gemäß Medizinproduktegesetz alle einzeln oder miteinander verbunden verwendete Apparate, Instrumente, Vorrichtungen, Software oder Stoffe, die ein Hersteller für die Diagnose, Therapie, Vorhersage, Prognose, Verhütung oder Linderung von Krankheiten oder Behinderungen des Menschen oder zur Empfängnisverhütung vorgesehen hat. Auch In-vitro-Diagnostika zur Laboruntersuchung menschlicher Proben im Reagenzglas, um Informationen beispielsweise über physiologische oder pathologische Zustände oder zur Überwachung therapeutischer Maßnahmen zu gewinnen, sind Medizinprodukte.
Medizinprodukte wirken im Gegensatz zu Arzneimitteln hauptsächlich auf physikalischem Weg (z.B. thermisch, elektrisch oder mechanisch). Sie dürfen nur nach erfolgreich absolviertem Konformitätsverfahren in den Verkehr gebracht werden. Nach den neuen europäischen Medizinprodukteverordnungen sind digitale Gesundheitsanwendungen generell als Software der Klasse IIa einzustufen. Dies erfordert ein Zertifikat einer Benannten Stelle.