Das elektronische Rezept soll Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit bieten, Medikamente auch elektronisch verordnen zu können. Die Patientinnen und Patienten erhalten z. B. einen numerischen oder grafischen Code, der sowohl bei örtlichen Apotheken als auch im Apothekenversandhandel eingelöst werden kann. Ein entsprechendes Verfahren wird in unserem Modellprojekt GERDA erprobt und könnte eventuell auf Bundesebene übertragen werden. Das E-Rezept muss ab 1. Januar 2022 von allen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten für die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung genutzt werden. Zahlreiche Fragen und Antworten zu dem Thema finden Sie hier.