Elektronisches Rezept (E-Rezept)

Was ist ein E-Rezept?

Die Bezeichnung „E-Rezept“, auch „E-Verordnung“ genannt, steht als Kurzform für „elektronisches Rezept“ und beschreibt die Übermittlung von ärztlichen Verordnungen in elektronischer Form anstatt auf dem Papier. Derzeit erhält jede Patientin und jeder Patient, die bzw. der in Deutschland Medikamente verschrieben bekommt, ein Rezept in Papierform ausgehändigt, das sie oder er anschließend zur Einlösung in die örtliche Apotheke bringt oder per Post zu einer Online-Apotheke schickt. Zukünftig findet der für die Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten erforderliche Informationsaustausch zwischen Ärztin/Arzt, Patientin/Patient, Apotheke und Krankenkasse auf der Grundlage des elektronischen Rezepts statt.

 

Wozu brauchen wir in Deutschland ein elektronisches Rezept?

Die elektronische Übermittlung von Rezepten ermöglicht Versicherten die komfortablere Handhabung ihrer Rezepte und bietet somit mehr Service für die Patientin oder den Patienten. Außerdem erleichtert und beschleunigt die Übermittlung von Rezepten das Verfahren und den Arbeitsprozess rund um das Rezept für Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker z.B. durch die Vereinfachung von Dokumentations- und Abrechnungsprozessen. Wenn künftig Patientinnen und Patienten die Videosprechstunde nutzen, ist die Möglichkeit zur Ausstellung elektronischer Rezepte unverzichtbar. Ein unnötiger Weg in die Praxis, um ein zuvor im Rahmen einer Videosprechstunde ausgestelltes Rezept abzuholen, entfällt.

 

Brauche ich künftig ein Smartphone für ein E-Rezept?

Versicherte können auf Wunsch auch einen Papierausdruck mit einem 2D-Barcode und mit den Informationen zu den verschriebenen Arzneimitteln in der Arztpraxis erhalten und in der Apotheke vorlegen. Das E-Rezept kann somit auch ohne Smartphone genutzt werden.

 

Wie kann ich das Rezept einlösen?

Sobald die Patientin oder der Patient das E-Rezept auf dem Smartphone oder auf dem Papierausdruck mit dem 2D-Barcode vorliegen hat, kann sie bzw. er dieses in der Apotheke ihrer bzw. seiner Wahl einlösen. Die Apotheke liest den 2D- Barcode auf dem E-Rezept ein und händigt die verordneten Medikamente wie gewohnt aus. Ebenfalls ist es möglich, das E-Rezept an eine Vor-Ort- oder Online-Apotheke weiterzuleiten.

 

Welche Vorteile bietet das E-Rezept?

Die Verordnung wird direkt aus dem System der Ärztin oder des Arztes erstellt. Der Vorgang ist ganz einfach:

  • Die Ärztin oder der Arzt füllt das Rezept in seinem Praxis-IT-System am Computer aus und unterschreibt es am Computer sicher und digital.
  • Anschließend wird das E-Rezept aus der Arztpraxis, also aus dem Praxissystem heraus, an den Fachdienst für das E-Rezept übermittelt, sodass es später von einer Apotheke abgerufen werden kann.

Die Patientinnen und Patienten haben die Wahl:

  • Sie zeigen das E-Rezept persönlich in einer Vor-Ort-Apotheke zur Einlösung vor.
  • Sie wählen die gewünschte Apotheke per Smartphone aus und senden das E-Rezept digital mit wenigen Klicks an die gewünschte Apotheke.
  • Patientinnen und Patienten, die kein Smartphone haben oder dies nicht für die Verwaltung ihrer E-Rezepte nutzen können oder wollen, können auf Wunsch auch einen Papierausdruck mit einem 2D-Barcode erhalten.

Arzneimittel ohne Medienbrüche abgeben:

  • Das E-Rezept kommt direkt im Warenwirtschaftssystem der Apotheke – also in dem Computerbestellsystem – an.
  • In der Apotheke sind somit kein langes Eingeben und kein Scannen von Papierrezepten mehr nötig.
  • Sendet die Patientin oder der Patient das E-Rezept vorab in eine Vor-Ort- Apotheke, wird die Abholung erleichtert. So können Wartezeiten, doppelte oder unnötige Wege eingespart werden, etwa wenn ein Medikament nicht vorrätig ist und zu einem späteren Zeitpunkt angeliefert wird.
  • Die Einlösung des E-Rezepts in einer Online-Apotheke wird ebenfalls vereinfacht, da bei Nutzung des Smartphones ein Versenden durch die Versicherten per Post entfällt.

 

Wie sieht es mit der Umsetzung des E-Rezepts aus? Wann kann mit der bundesweiten Einführung gerechnet werden?

Das E-Rezept muss ab 1. Januar 2022 von allen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten für die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung genutzt werden. Die hierfür erforderlichen Spezifikationen, also die technischen Vorgaben, hat die gematik bereits zum 30. Juni 2020 erstellt. Die Bereitstellung der technischen Komponenten (z. B. die E-Rezept-App) ist laut Patientendaten-Schutz-Gesetz zum 30. Juni 2021 vorgesehen.

 

Was ist ein E-Rezept-Token?

Der E-Rezept-Token berechtigt die Inhaberin oder den Inhaber zur Einlösung eines E-Rezeptes in der Apotheke. Er kann an die Apotheke elektronisch übertragen werden oder auch durch einen Barcode vor Ort „gezeigt“ werden. Er realisiert das „Besitzmodell“ und bildet damit die Flexibilität des E-Rezepts ab. Der Token enthält die Zugangsdaten zum E-Rezept, die aber ausschließlich von einem berechtigten Leistungserbringenden verwendet werden können. Dies wird dadurch sichergestellt, dass das E-Rezept selbst immer auf dem fachanwendungsspezifischen Dienst (Fachdienst) der gematik verbleibt. Nur Personen, die sich per elektronischem Heilberufsausweis an der Telematikinfrastruktur anmelden und als Apotheker ausweisen können, haben die Möglichkeit, mit den Zugangsdaten aus dem Token das E-Rezept zu lesen und zu verarbeiten. Die Anmeldung mit dem Heilberufsausweis erfolgt über die speziellen Kartenterminals und spezielle „Konnektoren“ der Telematikinfrastruktur und ist sehr sicher.

 

Berücksichtigt die gematik in ihren Konzepten nur Vor-Ort- oder auch Versandapotheken?

Beide Varianten werden durch die Spezifikation der gematik berücksichtigt.

 

Kann jemand den Server hacken und das E-Rezept eines Patienten einsehen?

Die E-Rezepte werden verschlüsselt abgelegt, sodass weder die Betreibenden selbst noch potentielle Angreifer die E-Rezepte einsehen können. Die verwendete Technologie wird regelmäßig von internen und externen Expertinnen und Experten überprüft.

 

Wo werden meine Daten gespeichert?

Die Daten werden verschlüsselt auf Servern der Telematikinfrastruktur gespeichert, die in einem vertrauenswürdigen Rechenzentrum stehen. Die dafür erforderlichen „Schlüssel“ werden durch ein technisches Modul zum hardwarebasierten Schutz sensibler Daten erzeugt, wodurch die Betreibenden des Fachdienstes keinen Zugriff auf die erzeugten Schlüssel haben.

 

Wie funktioniert die Abrechnung des E-Rezepts?

Die Abrechnung des E-Rezepts erfolgt für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen wie bisher auch direkt zwischen Apotheke und Krankenkasse. Nach der Abgabe des Arzneimittels erhält die Apotheke eine Bestätigung vom fachanwendungsspezifischen Dienst (Fachdienst) in der Telematikinfrastruktur und kann damit die Abrechnung des E-Rezeptes gegenüber den Krankenkassen vornehmen. Für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen ändert sich nichts. Für die E-Rezepte von Versicherten privater Krankenkassen werden zurzeit Konzepte zur benutzerfreundlichen Abrechnung erarbeitet.

 

Wo kann ich noch mehr über das E-Rezept erfahren?

Weitere Informationen zum E-Rezept finden Sie auf den Seiten der gematik.