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Geschützte eRezept-Dienst der Apotheken

Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Der Geschützte eRezept-Dienst der Apotheken ist ein Projekt der Landesapothekerkammer und des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg. Der eRezept-Dienst ist ein sicherer Rezeptspeicher, der von Behandelnden, Patientinnen und Patienten sowie Apotheken bedient werden kann. Ärztinnen und Ärzte sind dadurch in der Lage, Rezepte digital auszustellen und verschlüsselt an den eRezept-Dienst zu senden. Patientinnen und Patienten können das eRezept abrufen und an eine Apotheke ihrer Wahl zu senden. Es ist wichtig, dass mit dem eRezept-Dienst ein standardisiertes System unter staatlicher Kontrolle auf den Markt gekommen ist. Außerdem entsteht dadurch ein einheitlicher Zugang für alle Beteiligten. Es wird sichergestellt, dass die Patientin/der Patient weiterhin eine freie Arzt- und Apothekenwahl hat und die Daten in ihrer/seiner Verfügungsgewalt bleiben.

Was soll mit dem Angebot erreicht werden?

Die Telemedizin ist ein Weg, um Patientinnen und Patienten im ländlichen Raum zukünftig zuverlässig medizinisch zu versorgen. Dazu gehört auch die Versorgung mit Arzneimitteln durch örtliche Apotheken. Die Therapiemöglichkeiten bei den telemedizinischen Behandlungen waren bisher jedoch begrenzt. Grund hierfür war, dass Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der Fernbehandlung kein eRezept ausstellen konnten. Durch den eRezept-Dienst können Ärztinnen und Ärzte nun eRezepte verordnen.

Welchen Nutzen haben Bürgerinnen und Bürger durch das Angebot?

  • freie Arzt- und Apothekenwahl für Patientinnen und Patienten
  • Anwendung des sichersten Verschlüsselungsverfahren
  • einheitliches System durch neutrale Akteure und unter staatlicher Kontrolle
  • Das eRezept kann digital an die Apotheke gesendet oder vor Ort in der Apotheke gezeigt und durch das pharmazeutische Personal gescannt werden.
  • Nach der Online-Behandlung kann sofort auf das digitale Rezept zugegriffen werden.
  • Benutzerfreundlichkeit

Wie kann das Angebot genutzt werden?

Zunächst muss man sich bei dem Angebot „docdirekt“ der KVBW anmelden. Nach der Diagnose wird das eRezept verordnet und verschlüsselt an den eRezept-Dienst übermittelt.

Patientinnen und Patienten können anschließend auf das verschlüsselte eRezept zugreifen und frei entscheiden, welche Apotheke, zunächst in der Region Stuttgart und im Landkreis Tuttlingen, das eRezept beliefern soll. Durch den eRezept-Dienst kann die Apotheke den Patientinnen und Patienten mitteilen, wann die Medikamente abgeholt bzw. gebracht werden können.

Informationen für professionelle Akteure

Welchen Nutzen haben Leistungserbringende durch das Angebot?

Apotheken/Ärztinnen und Ärzte/Krankenkassen:

  • einheitliches System durch neutralen Akteur und unter staatlicher Kontrolle
  • sicherstes Verschlüsselungsverfahren
  • einheitliche Schnittstelle für Ärztinnen und Ärzte und Apotheken
  • freie Arzt- und Apothekenwahl
  • eRezept ist kein Handelsobjekt
  • Voraussetzungen für gematik-Infrastruktur
  • effiziente Arzt-Apotheken-Kommunikation
  • weniger Klärungsfälle bzw. Rückfragen der Apotheke
  • positive Auswirkungen auf Arzt-Patienten-Verhältnis durch sich ergebende Patientenvorteile
  • Vereinfachung der Abläufe
  • leichtere Rezeptprüfung
  • erleichterte Datenverarbeitung
  • weniger Fehlerquellen durch weniger Medienbrüche

Wie könnte eine Übertragung des Ansatzes in andere Fachgebiete / Regionen gelingen?

Grundsätzlich kann der eRezept-Dienst in örtlichen Apotheken in ganz Deutschland etabliert werden. Bereits jetzt werden die Voraussetzungen der gematik-Infrastruktur erfüllt. Gespräche mit den Apotheken, Ärztinnen und Ärzten, Krankenkassen, Softwarehäusern und Abrechnungszentren sind dafür zwingend notwendig.

Ab spätestens 1. Januar 2022 werden eRezepte bundesweit verfügbar sein.