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Welche Implementierungshindernisse lassen sich feststellen?

Wir empfehlen Ihnen, folgende Checkliste für sich durchzugehen und zu beantworten, um Implementierungshindernisse zu identifizieren:

  • Besteht ein Bedarf für die Lösung bei den Kostenträgern im System?
  • Müssen Umsetzungspartner etablierte Systeme reorganisieren?
  • Sind die potentiellen Kunden bereit für die neue Lösung finanziell in Vorleistung zu gehen?
  • Ist die Datensicherheit geklärt?
  • Sind die Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Lösungen klar herausgearbeitet?

Die ausführliche Check-Liste und weitere Informationen zu Qualitätsfragen finden Sie im Praktischen Handbuch zur Qualitätsentwicklung in der Telemedizin auf den Seiten der Koordinierungsstelle Telemedizin Baden-Württemberg: https://www.telemedbw.de/fachartikel/telemedizin-fuer-den-nutzer-planen

 

Wie können erprobte Ansätze in die Regelversorgung überführt werden?

  • Ergebnis und Dokumentation der Erprobung (mit Kosten-Nutzen Evaluierung) zusammen mit mindestens einem unterstützenden Kostenträger beim Gemeinsamen Bundesausschuss einreichen.
  • Besondere Versorgung nach § 140a SGB V; Auf Basis der Besonderen Versorgung können im ersten Schritt Richtung regelhafter Versorgung sektorenübergreifend, interdisziplinär fachübergreifend oder besondere ambulante ärztliche Versorgungsverträge geschlossen werden. Die Regelung schafft damit einen flexiblen Gestaltungsspielraum für unterschiedliche Versorgungsprogramme.

 

Wie können erprobte Ansätze in andere Regionen und Fachgebiete überführt werden?

Reichen Sie Ergebnis und Dokumentation der Erprobung (mit Kosten-Nutzen-Evaluierung) bei für andere Regionen und Fachgebiete zuständigen Ministerien, sowie Kostenträgern ein und fragen Sie eine Pilotierung Ihres Projektes an.