Allgemeines

Wie bringt das Land Baden-Württemberg die Digitalisierung in Medizin und Pflege voran?

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat eine `Strategie zur Digitalisierung in Medizin und Pflege´ erarbeitet, die in die Digitalisierungsstrategie digital@bw des Landes Baden-Württemberg eingebettet ist. Ein wichtiger Bestandteil unserer Strategie ist die Förderung von vielversprechenden Projekten aus der ambulanten und stationären Versorgung, der sektorenübergreifenden Versorgung, der Pflege und der personalisierten Medizin. Seit 2018 konnten bereits 24 Projekte erfolgreich gefördert werden – mehr Informationen zu diesen Projekten und den Möglichkeiten zum Mitmachen finden Sie unter dem Menüpunkt Angebote.

 

Wie erfahre ich von neuen digitalen Angeboten?

Auf unserer Plattform www.gesundheit-wird-digital.de informieren wir unter Neuigkeiten regelmäßig über neue Angebote und spannende Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung in Medizin und Pflege.

 

Wie kann ich mich in den Digitalisierungsprozess einbringen?

Wenn Sie allgemeine Anregungen oder Vorschläge für zukünftige Projekte einbringen wollen, schreiben Sie uns doch einfach direkt unter Kontakt an. Für konkrete Ideen, die Sie an unsere Modellprojekte übermitteln möchten, finden Sie unter ´Angebote´ bei jedem Anbieter die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme.

 

Wie kann ich digitale Unterstützung in der oder für die Pflege erhalten?

Unsere Modellprojekte aus dem Bereich ´Pflege´ finden Sie unter Angebote mit Einstellung des entsprechenden Themenfeldes. Weitere Informationen über mögliche Unterstützungsangebote erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse bzw. den von Kranken- und Pflegekassen eingerichteten Pflegestützpunkten – eine Übersicht der Stützpunkte finden Sie unter https://www.bw-pflegestuetzpunkt.de/

 

Kann ich zukünftig elektronisch unterschreiben?

Die Möglichkeit, Dokumente elektronisch zu unterschreiben, besteht bereits heute. Unterschieden werden kann zwischen der einfachen elektronischen Signatur, der fortgeschrittenen Signatur und der qualifizierten Signatur. Die einfache Elektronische Signatur kann beispielsweise die Nennung des Namens und der Adresse des Absenders in einer E-Mail sein. Bei der fortgeschrittenen Signatur wird die E-Mail bzw. das Dokument z. B. mit einem Buchstaben- und / oder Zahlencode verschlüsselt, der anschließend die eindeutige Identifizierung des Absenders erlaubt. Die im Bürgerlichen Gesetzbuch definierte Schriftform kann allerdings nur durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt werden und auch das nicht in allen Fällen. Für die Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur benötigen Sie ein Kartenlesegerät, einen PC, eine Signatursoftware und z. B. den neuen Personalausweis. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur. Im Gesundheitswesen wird die elektronische Unterschrift beispielsweise bei der Erstellung eines elektronischen Arztbriefes durch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt benötigt.

 

Muss ich bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen mitmachen?

Alle digitalen Angebote im Gesundheitswesen sollen die bisherige Versorgung ergänzen und verbessern, keinesfalls aber ersetzen!
Dennoch ist uns bewusst, dass Patientinnen und Patienten ggf. Vorbehalte gegenüber neuen Technologien haben können. Die Nutzung digitaler Angebote im Gesundheitswesen, beispielsweise der ePA, basiert daher auf Freiwilligkeit. Als Ministerium für Soziales und Integration werden wir uns auch in Zukunft dafür einsetzen, dass diese Freiwilligkeit für Patientinnen und Patienten erhalten bleibt und Bedenken nicht übergangen werden.