Das Zwei-Schlüssel-Prinzip bezeichnet das Zugriffsverfahren für die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten Daten. Für den Zugriff ist sowohl der elektronische Heilberufsausweis der oder des Behandelnden als auch die elektronische Gesundheitskarte der oder des Versicherten notwendig. Die Patientinnen und Patienten können somit selbst bestimmen, wer ihre Daten einsehen darf.