Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) regelt einzelne Anwendungen der Telematikinfrastruktur und soll helfen, sensible Gesundheitsdaten optimal zu schützen. Patientinnen und Patienten erhalten ab 2021 Anspruch darauf, dass Ärztinnen und Ärzte die ePA, die Krankenkassen ihnen dann anbieten müssen, mit Daten befüllen. Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Die Versicherten entscheiden, welche Daten in der ePA gespeichert oder wieder gelöscht werden. Sie entscheiden auch, wer auf die ePA zugreifen darf. Ab 2022 bekommen Versicherte darüber hinaus die Möglichkeit, über ihr Smartphone oder Tablet für jedes in der ePA gespeicherte Dokument einzeln zu bestimmen, wer darauf Zugriff erhält. Ab 2023 können Versicherte die in der ePA abgelegten Daten freiwillig und datenschutzkonform der medizinischen Forschung zur Verfügung stellen. Für das E-Rezept, das ab spätestens 2022 eingeführt wird, soll es laut PDSG eine App geben, mit der sich das Rezept direkt auf dem Smartphone anzeigen lässt. Die Patientin oder der Patient kann es dann in einer Apotheke ihrer bzw. seiner Wahl einlösen.