Fernbehandlung

Bezeichnet die Behandlung von Patientinnen und Patienten mittels Internet oder Informationstechnologien wie Telefon oder PC. Das Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung ohne vorherigen ersten Patientenkontakt wurde im Jahr 2016 von der Landesärztekammer Baden-Württemberg für Modellprojekte gelockert. Im Jahr 2018 zog der Deutsche Ärztetag mit einer Änderung der Musterberufsordnung nach, die in den Bundesländern größtenteils umgesetzt wurde.