Digitale Gesundheitsanwendungen

Gemäß dem Digitale-Versorgungs-Gesetz haben Versicherte nach ärztlicher Verordnung oder Genehmigung der Krankenkasse Anspruch auf Versorgung mit digitalen Medizinprodukten niedriger Risikoklasse (häufig auch als Medical Apps bezeichnet), deren Hauptfunktion wesentlich auf digitalen Technologien beruht und die dazu bestimmt sind die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder die Erkennung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen zu unterstützen. Die digitalen Gesundheitsanwendungen sind nur dann erstattungsfähig, wenn sie in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen aufgenommen wurden.