Telemedizin

Welche Möglichkeiten habe ich, die Angebote / Telemedizin zu nutzen und was kostet mich das?

Informationen über die Nutzungsmöglichkeiten der vom Ministerium für Soziales und Integration geförderten Modellprojekte finden Sie auf den jeweiligen Angebotsseiten. Generell lässt sich aber sagen, dass diese Angebote für gesetzlich Versicherte zur Verfügung stehen und kostenfrei sind. Bis auf einige Ausnahmen stehen diese landesweit zur Verfügung.
Über andere telemedizinische Projekte lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen treffen – wenn die Krankenkassen einen konkreten Nutzen für ihre Versicherten sehen, können telemedizinische Angebote in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen und kostenfrei angeboten werden.

 

Ich wohne auf dem Land. Muss ich damit rechnen, dass ich in Zukunft nur noch telemedizinisch behandelt werde, weil keine Hausärztin / kein Hausarzt mehr vor Ort zur Verfügung steht?

Unsere telemedizinischen Angebote sollen die bestehende Versorgung unterstützen und ergänzen, aber keinesfalls ersetzen. Nach Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (Stand: 1. Juli 2019) gibt es mehr als 7.000 Hausärztinnen und -ärzte in Baden-Württemberg. Für die Sicherstellung der ambulanten Versorgung sind grundsätzlich die Kassenärztlichen Vereinigungen verantwortlich. Um diesen Auftrag zu unterstützen, hat das Ministerium für Soziales und Integration das Aktionsprogramm ´Landärzte´ aufgelegt, mit dem die Niederlassung im ländlichen Raum gefördert werden soll. Auch die Krankenkassen haben verschiedene Initiativen gestartet, um die ambulante Versorgung zu verbessern.

 

Welchen konkreten Nutzen hat die Digitalisierung für mich als Patientin bzw. Patient?

Wir haben auf der Startseite unter dem Titel „Digitalisierung im Gesundheitswesen – wie kann mir das helfen?“ eine Reihe von Chancen aufgelistet, die sich aus der Digitalisierung für Sie als Patientin bzw. Patient ergeben können. Unter Angebote wird darüber hinaus jedes unserer Modellprojekte und dessen Nutzen vorgestellt.

 

Wird meine Ärztin / mein Arzt durch einen Computer ersetzt?

Das ist weder das Ziel der Digitalisierung im Gesundheitswesen noch ist es technisch möglich. Mit unseren Angeboten möchten wir die Versorgung lediglich ergänzen. Auch künstliche Intelligenz kann die Ärztinnen und Ärzte bei der Diagnose nur unterstützen und die Fehlerwahrscheinlichkeit reduzieren, die Diagnose durch einen Menschen aber nicht ersetzen. Wir sind der Meinung, dass menschliche Empathie und Fürsorge in Medizin und Pflege das Wichtigste sind und bleiben müssen.

 

Kann meine Ärztin / mein Arzt mich überhaupt per Video / Telefon behandeln?

Über die Suchmaske der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg können Sie für jede Ärztin / jeden Arzt unter „Praxismerkmale“ einsehen, ob eine Videosprechstunden angeboten wird.

 

Kann meine Ärztin / mein Arzt eine App verschreiben und kostet mich das etwas?

Auf Grundlage des sog. Digitale-Versorgung-Gesetz können Apps grundsätzlich seit 01. Januar 2020 auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verschrieben werden können.
Dies betrifft nur Apps, die bereits als Medizinprodukt eingestuft worden sind und vom Hersteller der Allgemeinheit angeboten werden.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bietet ein Verfahren, mit dem entschieden werden soll, ob die App in die Regelversorgung übernommen wird. Apps, die den Anforderungen an Sicherheit, Funktionstauglichkeit und Qualität sowie den Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit entsprechen, können in ein Verzeichnis aufgenommen werden, auch wenn der tatsächliche Nutzen noch nicht bewiesen worden ist. Die GKV übernimmt dann für ein Jahr die Kosten einer Verschreibung, ehe die endgültige Entscheidung über die Erstattungsfähigkeit getroffen wird und das Produkt in die Regelversorgung eingebunden werden kann. Im Oktober 2020 wurden die ersten beiden Apps in das Verzeichnis aufgenommen und können somit vorläufig erstattet werden (wir berichteten hier).