Erstmals Apps auf Rezept

13.10.2020

Die Gesundheits-App kalmeda gegen chronische Tinnitusbelastung und die Webanwendung velibra für die Unterstützung bei Angststörungen sind die ersten Apps, die Patientinnen und Patienten verschrieben werden können.

Viele Patientinnen und Patienten nutzen schon jetzt Gesundheits-Apps, beispielsweise zur Erinnerung an die regelmäßige Medikamenteneinnahme oder zur Gewichtsreduktion. Ab sofort können zwei dieser Apps von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden. Die Kosten dafür übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung. Nachdem die Apps vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datensicherheit und Datenschutz geprüft wurden, werden sie nun ein Jahr lang vorläufig erstattet. In dieser Zeit müssen die Hersteller nachweisen, dass ihre App die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessert. Die Grundlage für dieses weltweit einzigartige Verfahren bildet das Digitale Versorgung Gesetz (DVG).

kalmeda zur Tinnitus-Behandlung

Die kalmeda Tinnitus-App bietet eine wissenschaftlich basierte Tinnitus-Therapie auf der Basis einer kognitiven Verhaltenstherapie. Nach Abfrage der Beschwerden erhalten Nutzerinnen und Nutzer einen individuellen Therapieplan mit einem siebenstufigen Übungsprogramm. Die App bietet zum Beispiel Anleitungen zur Durchführung von Entspannungsübungen und Meditation und enthält eine Soundbibliothek mit Klängen zur Entspannung.

velibra bei Angststörungen

Die Webanwendung velibra enthält ebenfalls Übungen und Informationen auf Basis der Kognitiven Verhaltenstherapie. velibra adressiert Patientinnen und Patienten im Alter von mindestens 18 Jahren mit Symptomen einer Generalisierten Angststörung, Panikstörung mit oder ohne Agoraphobie oder Sozialen Angststörung. Die Ziele der App sind unter anderem Stressreduktion, das Erlernen des richtigen Umgangs mit angstfördernden Gedankenmustern und der Aufbau einer akzeptierenden, gelassenen inneren Haltung.

Vier Schritte zur App auf Rezept

  • Patientinnen und Patienten erhalten zunächst ein entsprechendes Rezept von ihrer Ärztin bzw. ihrem Arzt.
  • Nach Einreichung des Rezepts bei der Krankenkasse wird durch diese ein Freischaltcode zur Verfügung gestellt.
  • Die App kann über die üblichen Wege heruntergeladen und der Freischaltcode eingegeben werden.
  • Die Therapie kann beginnen.

Weitere Gesundheitsapps dürften folgen

Aktuell befinden sich 21 Anwendungen beim BfArM in der Prüfung. Für weitere rund 75 Anwendungen hat das Innovationsbüro des BfArM bereits Beratungsgespräche mit den Herstellern geführt, sodass voraussichtlich kurzfristig weitere Apps verschrieben werden können.