Die ePA kommt

21.07.2020

Am 01. Januar 2021 wird die elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt. Welche Vorteile bringt sie Versicherten?

Weniger vermeidbare Doppeluntersuchungen und mehr Transparenz über Befunde, Diagnosen, Therapien etc. für Patientinnen und Patienten. So lassen sich einige Vorteile der elektronischen Patientenakte (ePA) zusammenfassen. Das am 11. Mai 2019 in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) regelt, dass alle gesetzlich Versicherten ab 01. Januar 2021 die Möglichkeit haben, die ePA mittels Smartphone oder Tablet zu nutzen. Patientinnen und Patienten entscheiden selbst, ob und in welcher Form sie die ePA verwenden wollen, welche Daten gespeichert oder gelöscht werden sollen und ob eine Ärztin bzw. ein Arzt Zugriff auf die ePA erhalten darf. Zu einem späteren Zeitpunkt wird es möglich sein, eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Nutzung der Akte zu bestimmen und festzulegen, welche Daten von welchen Leistungserbringenden eingesehen werden dürfen. Das wird den Gang zur Fachärztin oder zum Facharzt und den Wechsel der Hausärztin bzw. des Hausarztes erleichtern, da die not-wendigen Daten nur noch freigegeben und keine Papierakten aufwendig nachgereicht werden müssen.

Folgende Informationen können in Zukunft in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden:

Darüber hinaus können auch eigene Daten wie z. B. ein Tagebuch über Blutzuckermessungen abgelegt werden.

Eine für Alles: Die ePA wird ein Kernstück in der Digitalisierung des Gesundheitswesens sein. Was die Versicherten von ihr erwarten dürfen, erklärt die gematik in zwei neuen Videos.

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